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Rückkaufwert bei Lebensversicherungen beachten

Viele Bürger investieren heute immer noch in die klassische Kapitallebensversicherung. Dieses Produkt wird seit vielen Jahren als Vorsorge für das Alter genutzt, obwohl sich die Lebensversicherung verändert hat.

Das Thema Altersvorsorge gewinnt eine immer größere Bedeutung. Jeder Arbeitnehmer weiß inzwischen, dass er im Alter mit der Rente aus seinem Erwerbsleben seinen Lebensstandard nicht aufrecht erhalten kann. So beginnen viele bereits in jungen Jahren damit, kleine Beträge für das Alter zurückzulegen. Diese Beträge werden dann im Lauf der Zeit je nach Arbeitseinkommen erhöht, um später über einen großen Geldbetrag verfügen zu können. Dieser Geldbetrag kann mit einem Auszahlplan auf die einzelnen Monate verteilt und somit die Rente aufgestockt werden.

Die Kapitallebensversicherung wird für den Vermögensaufbau immer wieder gern verwendet. Zum einen bietet sie einen Risikoschutz für den Todesfall, zum anderen leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Vermögensaufbau. Über eine sogenannte Dynamik kann der Versicherungsnehmer seine Beiträge und damit sein Auszahlungsvolumen erhöhen. Die Garantieverzinsung dieses Produktes ist in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, aber über die Überschussanteile kann der Kunde an den Gewinnen der Versicherung teilhaben.

Will der Kunde seine Lebensversicherung innerhalb der Laufzeit kündigen, so hat er Anspruch auf den Rückkaufwert bei Lebensversicherungen. Dieser Rückkaufwert setzt sich aus den bisher gezahlten Beiträgen und den Überschussanteilen abzüglich der bisher entstandenen Vertriebs- und Verwaltungskosten zusammen. Je näher der Kündigungstermin an dem Abschlusstermin liegt, desto weniger sieht der Versicherungsnehmer von seinen eingezahlten Beiträge wieder. Die Kosten für Verwaltung und Vertrieb werden nämlich gleich zu Beginn der Laufzeit abgezogen und nicht auf die komplette Laufzeit der Versicherung verteilt. So kann es also passieren, dass der Versicherungskunde von der Auszahlung bei einer vorgenommen Kündigung eher enttäuscht ist. Nicht selten gibt es darüber noch Ärger unter den Versicherungspartnern.

07.09.2010