Nachbarschaftsrecht ist je Bundesland unterschiedlich
Jedes Bundesland hat sein eigenes Nachbarschaftsrecht, sodass man bei einem Umzug darauf achten muss, welche Rechte der Nachbar hat und welche Pflichten sich daraus für einen selbst ergeben.
Beim Nachbarschaftsrecht geht es nicht nur um Bäume oder Sträucher, die im Garten die Grenze des Nachbarn betreffen. Es geht auch um Lärmbelästigung und anderes. Da aber die Regelungen in jedem Bundesland anders sind, ist es nicht unbedingt gegeben, dass man mit einem Rechtsstreit in einem Bundesland die gleichen Chancen wie in einem anderen Bundesland hat. Bäume, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, müssen nicht unbedingt entfernt werden. Wenn die Überhänge in einer bestimmten Höhe sind, sodass sie die Begehung des Grundstückes nicht beeinträchtigen, dürfen sie nicht als störend gewertet werden. Bäume, die Laub auf das Nachbargrundstück abwerfen, sind auch nicht entfernungspflichtig. Selbst dann nicht, wenn das Laub in einen Pool fällt und dadurch höhere Reinigungskosten anfallen. Wer in seinem Garten ein Gartenhäuschen aufstellen möchte, muss sich zuerst mit den Nachbarn auseinandersetzen und dann beim Bauamt die nötigen Genehmigungen einholen. Das einfache Aufstellen eines Gartenhäuschen ist somit nicht gegeben. Ein Gartenhaus kann den Schatten im Nachbargrundstück verändern und ist daher nicht ohne Genehmigung des Nachbars zu bauen.
Lärmbelästigung durch Maschine oder Partys darf nur außerhalb der Ruhezeiten sein. Wer nach 20:00 Uhr oder vor 9:00 Uhr Maschinen benutzt, die Lärm verursachen, kann mit einer hohen Geldstrafe bedacht werden. Für Kinder gelten großzügigere Regelungen, denn sie haben keinen Ausschaltknopf. Man kann also gegen Kinderlärm nur dann vorgehen, wenn die Eltern das Kind stundenlang schreien lassen. Auch das nächtliche Duschen oder Baden eines Nachbarn kann man nur dann unterbinden, wenn er länger als eine halbe Stunde dauert. Tiere dürfen aber nur in den vorgegebenen Zeiten laut geben. Und dort auch nicht länger als 10 Minuten am Stück. Da ist ein guter Tiertrainer gefordert, wenn man das Tier nicht weggeben möchte.
Man sollte vor größeren Maßnahmen zuerst das Gespräch mit den entsprechenden Nachbarn suchen. Außergerichtliche Vereinbarungen sind immer besser, als vor Gericht zu ziehen. Denn dafür gibt es das Nachbarschaftsrecht, welches für ein friedliches Zusammenleben sorgt.
24.05.2010